EIGENTÜMER DER WEA
Für jeden Windpark wird eine eigene Betreibergesellschaft gegründet. Das Eigentumsverhältnis kann sich im Laufe des Projektfortschritts ändern.
UMFANG DES NUTZUNGSVERTRAGS
Der Nutzungsvertrag ergibt sich aus den Sicherheitsansprüchen und Interessen der beteiligten Personen. Hierbei werden auch die landwirtschaftlichen Pächter abgesichert und die Eintragungen im Grundbuch geregelt.
WINDPOTENZIALFLÄCHEN
Als Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiet werden Gebiete bezeichnet, die im Sinne der Raumbedeutsamkeit einer vorgebenden Nutzung oder Maßnahme dienen. Diese Gebiete bzw. Flächen werden von den regionalen Planungsbehörden ausgewiesen und unterliegen deren Belangen. Ausnahmen werden über Bebauungs- bzw. Flächennutzungspläne geregelt.
VERSICHERUNG DER WEA
Sowohl Personen- als auch Sachschäden werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Deckungssumme wird entsprechend des möglichen Risikos angepasst. Im Falle eines Schadens durch den Betrieb der WEA an Dritten oder den Pächtern, wird dieser von der Versicherung gedeckt.
POOLVERTRAG
Die Poolfläche entspricht ungefähr der Fläche des Windvorranggebiets. Innerhalb dieses Gebietes werden Nutzungsverträge für den Pool geschlossen. Mit dem Poolvertrag wird gewährleistet, dass alle Grundstückseigentümer am finanziellen Erfolg des Windparks beteiligt werden.
STANDORTVERTRAG
Diese Verträge sichern in einem Windpark speziell die Flächen, die für die WEA Standorte benötigt werden. Flurstücke, die nicht für den Standort notwendig sind, erhalten keine finanzielle Beteiligung.
WEA-TYP NICHT IM PACHTVERTRAG
Um Innovationen von Technologien während der Projektierung umsetzen zu können, wird sich zum Planungsbeginn nicht auf einen Anlagentyp festgelegt. Somit kann den Umständen entsprechend die neueste und effizienteste Technologie zum Baubeginn
verwendet werden.
KABELTRASSE UND ZUWEGUNG
Damit die WEA an ihrem vorgesehenen Standort errichtet werden kann, werden vorhandene Zufahrtswege bei Bedarf verbreitert und ggf. neue Zufahrtswege geschaffen. Des Weiteren werden Kabel mindestens 1 Meter tief verlegt, um die reguläre landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten.
FLURSCHÄDEN
Während der Bauphase wird darauf geachtet, dass keine Flurschäden verursacht werden. Sollte dies dennoch passieren, werden Flurstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt bzw. Ernteschäden angemessen entschädigt.
ANSPRECHPARTNER
Als Ansprechpartner stehen folgende Projektbeteiligte während der gesamten
Laufzeit zur Verfügung:
- ALSO PROJEKT GmbH
- Betreibergesellschaft
- Betriebsführung
