NATUR- UND ARTENSCHUTZ
Der Bau von Windenergieanlagen stellt einen Eingriff in die Natur dar, daher ist die Planung an strenge Gesetze gebunden.
Es müssen umfangreiche Gutachten für die Verträglichkeit des Projektes erstellt werden. Dazu gehören zum Beispiel avifaunistische Gutachten und Schall- und Schattengutachten.
Sogenannte Ausgleichsmaßnahmen helfen dabei, diese Eingriffe zu kompensieren und die Natur zu schützen.
In Abstimmung mit den Gemeinden und Behörden, lassen sich Maßnahmen entwickeln, die am besten zur Umgebung und dem Projekt passen. Typische Ausgleichsmaßnahmen sind:
Neben dem Naturschutz im Allgemeinen liegt auch unser Augenmerk auf dem Schutz bestimmter Vogel- und Fledermausarten. Daher werden in jedem Projekt in Abstimmung mit den örtlichen Naturschutzbehörden die Belange des Naturschutzes erfüllt.


Hinterlasse einen Kommentar